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Voraussetzungen und Folgen einer Scheidung

Auch wenn die wenigstens gerne darüber sprechen: Scheidungen sind in der heutigen Gesellschaft alles andere als eine Seltenheit. Fast jede zweite Ehe geht in der Schweiz in die Brüche, in einigen Kantonen liegt die Scheidungsquote sogar über 50%. Während im Jahr 2020 insgesamt 35‘160 Hochzeiten gefeiert wurden, gab es im gleichen Zeitraum über 16‘000 Scheidungen. Die Voraussetzungen und Folgen einer Scheidung werden deshalb in diesem Artikel etwas näher erläutert.

Gemäss Zivilgesetzbuch (ZGB) gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sich scheiden zu lassen: Sind sich beide Ehegatten einig, kann eine Scheidung auf gemeinsames Begehren eingereicht werden. Wenn nur ein Ehegatte die Scheidung verlangt, kann eine Klage eingereicht werden, nachdem die Ehegatten mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben. Wenn einem Ehegatten die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen allerdings nicht mehr zugemutet werden kann, benötigt es die Frist von zwei Jahren nicht.

Eine Scheidung bring verschiedene Folgen in den Bereichen Güterrecht, berufliche Vorsorge, Wohnung der Familie, Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt mit sich. Das gesetzliche Erbrecht erlischt zwischen den Ehegatten ganz. Der Ehegatte, welcher bei der Eheschliessung seinen Namen geändert hat, kann ausserdem seinen Ledignamen nach der Scheidung wieder annehmen. Die gemeinsamen Kinder sowie die finanziellen Aspekte bilden jedoch meistens die grössten Streitpunkte. Bei rein finanziellen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten stellt sich insbesondere die Frage, ob ein Ehevertrag vorliegt oder ob gemäss ZGB der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung gilt. Haben die Ehegatten Kinder, dann müssen insbesondere die Obhut, die Zuweisung der Familienwohnung sowie die entsprechenden Unterhaltsansprüche geregelt werden. Dabei wird von den Gerichten in erster Linie das Wohl der Kinder berücksichtigt und der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge angenommen. Das Bundesgericht hat im Jahr 2021 insbesondere in den Bereichen Kindes- und Erwachsenenunterhalt sowie beim nachehelichen Unterhalt wichtige Grundsatzentscheide gefällt. Seit diesen Entscheiden gilt eine einheitliche Berechnungsmethode beim familienrechtlichen Unterhalt, vorher existierten in der Praxis grössere Unterschiede in den verschiedenen Kantonen.

Damit neben den emotionalen Aspekten zumindest die Scheidung an sich halbwegs reibungslos über die Bühne geht, sollten folgende Punkte also beachtet werden:

  • Überlegen Sie sich bereits während der Ehe, ob ein Ehevertrag sinnvoll wäre.
  • Wenn sich die Ehegatten betreffend Scheidung einig sind, sollte eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden. Dies dient nicht nur dem Wohl der Kinder, sondern erspart auch einige Verfahrens- und Anwaltskosten.
  • Bei einer Scheidung geht es nicht nur darum, sich räumlich und gefühlsmässig zu trennen. Zahlreiche Punkte wie die gemeinsame Obhut der Kinder, Familienwohnung, Unterhaltsansprüche, berufliche Vorsorge, und die rein vermögensrechtlichen Streitigkeiten müssen geregelt werden.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Scheidung oder anderen familienrechtlichen Anliegen haben, dürfen Sie gerne mit uns in Kontakt treten.

Rechtsanwalt
Pascal Messerli
Geboren in Basel, aufgewachsen und wohnhaft in Riehen, studierte Pascal Messerli von 2012 bis 2018 an der Universität Basel. Bevor er 2022 als Anwalt in Basel zugelassen wurde, konnte Pascal Messerli 18 Monate Praxiserfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten sammeln. Pascal Messerli war von 2015-2019 Einwohnerrat der Gemeinde Riehen und ist seit 2017 Mitglied des Grossen Rates im Kanton Basel-Stadt. In seiner Freizeit besucht Pascal Messerli gerne die Fussballspiele des FC Basel.
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