Rechtsgebiet

Ihr Anwalt für Vertragsrecht in Basel, Aarau, Zürich, Luzern, Zug und Bern

Fast jeden Tag schliessen wir – wenn auch oft unbewusst – Verträge ab. Am häufigsten sind es natürlich die Kaufverträge. Gesetzliche Regelungen von Rechten und Pflichten der Vertragsparteien finden sich mehrheitlich im Schweizerischen Obligationenrecht (OR), aber auch in Spezialgesetzten, beispielsweise im Konsumkreditgesetz.

Für weitere Verträge enthält das Gesetz keine explizite Regelungen. Dies ist z.B. bei einem Leasingvertrag der Fall. Das schweizerische Rechtssystem basiert auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit, d.h. jeder hat idealerweise selber zu entscheiden, ob, mit wem und unter welchen Bedingungen er Verträge abschliesst.

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Dieses Prinzip ist jedoch nicht mehr zeitgemäss, denkt man beispielsweise nur an die obligatorischen Kranken- und Autoversicherungen, oder Stromlieferungsverträge. Der Konsument hat heutzutage meistens weder die freie Wahl in Bezug auf die Frage, ob er den Vertrag abschliessen will, noch bezüglich der Frage, mit wem (wie im Falle des “Monopols” der Strom- und Wasseranbieter). Ebenso hat der Konsument kaum die Möglichkeit, selber über die Vertragsbedingungen zu verhandeln, geschweige denn, diese zu bestimmen (dafür “sorgen” meistens die AGB).

Neben den gesetzlichen Vorgaben, die das Zusammenleben und Geschäften unter den Rechtssubjekten regeln, bestehen Unmengen von Verträgen, die das Verhältnis unter den Bürgern sowie zwischen den Unternehmen reglementieren. Viele Verträge werden uns gar nicht als solche bewusst und die meisten erfüllen wir ohne darüber nachzudenken.

Gewisse Verträge des Geschäftslebens, im Arbeitsrecht, im Mietrecht oder im Kaufrecht, bedürfen aber der nötigen Klarheit, um später nicht zu Problemquellen zu werden. Die Beratung durch die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG hilft Ihnen, sich zurecht zu finden und künftige Probleme zu verhindern oder zu minimieren.

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