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Konsumkreditverträge

Diese gewähren einer Konsumentin oder einem Konsumenten einen Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs, eines Darlehens etc. Hier sind die besonderen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor Überschuldung zu beachten. Als Konsument gilt, wer einen Vertrag zu einem Zweck abschliesst, der nicht seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Kreditgeber gewährt anderseits die Konsumkredite gewerbsmässig. Das Konsumkreditgesetz (KKG) spielt hier eine wichtige Rolle.

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