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Kündigung des Mietvertrags

Einerseits sollte der Mieter vor einer missbräuchlichen Kündigung geschützt werden, anderseits steht auch dem Vermieter das Recht zu, sich beispielsweise gegen einen nicht zahlenden Mieter zu wehren. Die Kündigung ist für den Mieter mit besonderen Nachteilen verbunden: Er bleibt ohne Dach über dem Kopf, besonders wenn seine Zahlungsfähigkeit eingegrenzt ist.

Deswegen sollte man eine Kündigung nur als letzte Lösung gelten lassen. Im Falle, wenn diese missbräuchlich ist, steht dem Mieter der Gang zur Schlichtungsbehörde offen. Dem Vermieter ebenfalls, falls er seine Mietzins- oder andere Ansprüche geltend machen will.

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