Einem juristischen Laien ist der Unterschied zwischen einer Busse und einer Geldstrafe oft nicht bekannt. Während Bussen eher bei kleineren Delikten ausgesprochen werden, wird die Geldstrafe insbesondere bei Vergehen angewendet. Die Höhe der Geldstrafe hängt einerseits von der Schwere des Delikts (Anzahl Tagessätze mindestens 3, höchstens 180) und anderseits vom Einkommen der beschuldigten Person (Höhe des einzelnen Tagessatzes mindestens 30, höchstens 3’000) ab. Geldstrafen können ausserdem bedingt ausgesprochen werden. Gemäss Art. 42 Abs. 4 StGB kann eine bedingte Strafe mit einer Busse verbunden werden. Bestimmt das Gesetz nichts anderes, dann darf die Busse maximal CHF 10’000.00 betragen.
Bei einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft oder einem Urteil eines Gerichts wird häufig zusätzlich zu einer bedingten Freiheits- oder Geldstrafe eine derartige Verbindungsbusse ausgesprochen. Der Gesetzgeber möchte mit dem Instrument der Verbindungsbusse eine gewisse Gerechtigkeit schaffen, da die verurteilte Person bei einer bedingten Freiheits- oder Geldstrafe zumindest nach Ablauf der Probezeit, abgesehen von den Verfahrenskosten und dem Eintrag im Strafregister, «straflos» bleibt.
Die Verbindungsbusse hat jedoch einen akzessorischen Charakter und soll gegenüber der Hauptstrafe ein untergeordneter Zusatz sein. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt die Obergrenze einer Verbindungsbusse bei einem Fünftel, also 20% im Verhältnis zur Hauptstrafe. Bei einer bedingten Geldstrafe, beispielsweise für eine Geschwindigkeitsüberschreitung, von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00, also gesamthaft CHF 1’500.00, darf die zusätzliche Verbindungsbusse bei maximal CHF 300.00 liegen. Damit die Verbindungsbusse nicht als zu kleine symbolische Strafe angesehen wird, kann diese bei tieferen Geldstrafen auch höher ausfallen.
In der Praxis ist es als problematisch zu erachten, dass insbesondere die Staatsanwaltschaft bei Strafbefehlen häufig zu hohe Verbindungsbussen entgegen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ausspricht. Die Einsprache gegen einen Strafbefehl kann sich deshalb im Einzelfall schon aus diesem Grund lohnen. Weil eine Einsprache jedoch innert 10 Tagen zu erfolgen hat, sollte man sich möglichst schnell juristische Hilfe holen und nicht bis zum letzten Tag der Frist warten. Ansonsten riskiert man eventuell eine zu hohe Busse. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich gerne mit unserem Team in Verbindung setzen.