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Ausländer im Spannungsfeld des Landesverweisungsartikels

Ausländer im Spannungsfeld des Landesverweisungsartikels

Einmal etwas nicht ganz richtig deklariert, und schon droht die Behörde, einen Ausländer aus der Schweiz zu werfen.

In Artikel 66a des Schweizerischen Strafgesetzbuchs ist festgelegt, dass das Strafgericht eine ausländische Person, die wegen einer im Gesetz aufgeführten Katalogtat schuldig gesprochen wird, für eine Dauer von fünf bis fünfzehn Jahren aus der Schweiz verweist.

Leider kann dies heutzutage sehr schnell passieren, weshalb der Beizug eines erfahrenen Strafverteidigers möglichst früh im Verfahren sehr zu empfehlen ist.

So riskiert beispielsweise ein Ausländer, der einen Zwischenverdienst bei der Arbeitslosenversicherung oder beim Sozialamt nicht vollständig oder regelmässig deklariert, eine Strafanzeige wegen Betrugs und obendrein droht ihm noch, deswegen für mehrere Jahre die Schweiz verlassen zu müssen und dadurch seine in der Schweiz aufgebaute Existenz zu verlieren.

Bei EU-Bürgern ist allerdings zusätzlich das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz zu beachten, wonach nicht schon bei jeder Verurteilung gleich eine Landesverweisung ausgesprochen wird. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der EU-Bürger ordnungsgemäss in der Schweiz aufhält und hier erwerbstätig ist. Ist der EU-Bürger zudem nicht vorbestraft und hat keine grösseren Schulden, so bestehen gute Chancen, selbst wenn er wegen einer Katalog-Tat des Landesverweisungsartikels schuldig gesprochen wird, die Schweiz nicht verlassen zu müssen.

In jedem Fall – ob EU-Bürger oder Drittstaatangehöriger – wird zudem eine Verhältnismässigkeitsprüfung durchgeführt, um sogenannte Härtefälle von der Landesverweisung zu verschonen. Kriterien für einen Härtefall sind insbesondere, ob jemand schon sehr lange in der Schweiz lebt oder sogar hier aufgewachsen ist, ob er eigene Kinder/Familienmitglieder in der Schweiz hat, ob er sprachlich und beruflich gut integriert ist etc.

Rechtsanwalt
Strategisches Denken und Genauigkeit braucht Rechtsanwalt Häner nicht nur im Beruf zur Durchsetzung der Interessen seiner Klienten, sondern auch für seine grosse Leidenschaft, den Schachsport, welchem er sich seit über 30 Jahren beim SC Therwil in der Nationalliga B widmet. Dank seiner guten Französisch- und Englischkenntnisse ist er in der Lage, auch internationale Kundschaft zu bedienen und zu vertreten.
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