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Scheidung

Durch die Scheidung wird das juristische Band der Ehe durchschnitten und somit enden auch die Folgen der ehelichen Gemeinschaft. Eine Scheidung muss keineswegs in einem Rosenkrieg enden. Häufig einigen sich die Parteien mittels Konvention auf eine Scheidung auf gemeinsames Begehren oder mittels Teileinigung auf eine Scheidung, bei welcher sie die Regelung einzelner Punkte der Scheidungsnebenfolgen (Unterhalt, Kinderbelange, usw.) dem Gericht überlassen.

In den Fällen, in welchen keine Scheidungskonvention erreicht werden kann, oder wenn eine Partei die Scheidung verweigert, ist es dem scheidungswilligen Ehepartner möglich, nach Ablauf einer 2-jährigen Trennungsfrist die Scheidung gegen den Willen des anderen Ehegatten zu verlangen.

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