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Mietzinserhöhung

Der Wohnungsmarkt ist insoweit ein besonderer, weil für den Mieter nicht unbedingt eine freie Wahl besteht, ob er ein Dach über dem Kopf braucht oder nicht. Berücksichtigt man ebenfalls die steigende Nachfrage und die Begrenztheit des Angebots, wird klar, weshalb der Mieter als schwächere Partei den staatlichen Schutz beansprucht.

Der Staat versucht zwar, mittels zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und politischen Entscheidungen diesen zu gewährleisten, kann jedoch den Mieter nicht in jedem Fall von solchen Erscheinungen, wie ständigen Mietzinserhöhungen, bewahren. Hier muss der Mieter unter Umständen abklären, ob solche gerechtfertigt sind, und falls nicht, eine Korrektur auf dem gerichtlichen Weg in Kauf nehmen.

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