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Steuerveranlagung

Bei der Steuerveranlagung trifft den Steuerpflichtigen eine Mitwirkungspflicht in Bezug auf die Ermittlung der Grösse seiner Einkommen und Vermögen. Kommt der Steuerpflichtige dieser Pflicht nicht nach, wird eine allfällige gemischte Veranlagung oder Selbstveranlagung in eine Ermessensveranlagung “umgewandelt”, d.h. der Steuerpflichtige wird aufgrund der Schätzung der Steuerbehörde veranlagt.

Dieses Verfahren kommt den Steuerpflichtigen meistens teurerer, als wenn er seine finanziellen Verhältnisse von Anfang an offen gelegt hätte. Falls Einkommen oder Vermögen falsch oder nicht vollständig deklariert wurde, drohen Beteiligten Bussen oder gar eine Verurteilung im Falle eines Steuerbetrugs.

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