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Führerscheinentzug bei Verkehrsdelikten, eine doppelte Bestrafung, die schmerzt!

Die Schweiz verfolgt bei Strassenverkehrsdelikten eine ziemlich restriktive Linie und das Strafmass ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern relativ hoch. Eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln bringt je nach Einkommen schnell eine höhere Geldstrafe mit sich und ein Raserdelikt wird nach geltendem Recht sogar mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe entziehen die Behörden der straffällig gewordenen Person den Führerschein (die sogenannte zusätzliche Administrativmassnahme), was in diesen Fällen eine bittere Doppelbestrafung bedeutet.

Nicht jedes Verkehrsdelikt führt automatisch zum Entzug des Führerscheins. So werden geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 15 km/h innerorts, 20 km/h ausserorts oder 25 km/h auf der Autobahn mit einer Ordnungsbusse ohne zusätzliche Konsequenzen bestraft. Eine Verwarnung bezüglich des Führerscheinentzugs wird ausgesprochen, wenn bei den oben genannten Geschwindigkeitsüberschreitungen noch zusätzlich 5 km/h oben draufkommen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts, 26 km/h ausserorts oder 31 km/h auf der Autobahn wird der Führerschein hingegen entzogen.

Bei Alkohol am Steuer ist die Menge für die Höhe der Strafe und die Frage des Führerscheinentzugs im Einzelfall ebenfalls massgebend. Neulenker, Fahrlehrer, Fahrschüler, Berufschauffeure sowie Begleitpersonen von Lernfahrten können bereits ab 0.1 Promille verwarnt werden oder den Führerschein verlieren, wenn weitere Delikte verübt wurden. Alle anderen Motorfahrzeuglenker verlieren den Führerschein ab 0.8 Promille am Steuer und erhalten zwischen 0.5 und 0.79 Promille eine Verwarnung, sofern keine weiteren Delikte verübt wurden. Unter 0.5 Promille gibt es keine Administrativmassnahme.

Je nach Schwere des Delikts und Anzahl Vorstrafen kann der Führerschein für mehrere Monate oder sogar Jahre entzogen werden, sodass die doppelte Strafe ziemlich schmerzhaft ist. Das Gesetz unterscheidet zwischen leichten, mittlerschweren und schweren Widerhandlungen. Ab dem 1. April 2023 wird das Gesetz für Berufsfahrer leicht entschärft. Nach einem Führerscheinentzug wegen einer leichten Widerhandlung können die Entzugsbehörden Fahrten bewilligen, welche zur Ausübung des Berufs notwendig sind. Damit soll das Risiko des Arbeitsplatzverlustes reduziert werden. Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen existiert diese Möglichkeit jedoch nicht.

Was sollten Sie beachten:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen, welche nicht nur mit einer Ordnungsbusse sanktioniert werden, bringen eine Verwarnung oder direkt einen Entzug des Führerscheins mit sich.
  • Je schwerer das Delikt, desto schmerzhafter wirkt der Führerscheinentzug als doppelte Strafe.
  • Für Berufsfahrer können ab April 2023 bei leichten Widerhandlungen Berufsfahrten bewilligt werden.
Rechtsanwalt
Pascal Messerli
Geboren in Basel, aufgewachsen und wohnhaft in Riehen, studierte Pascal Messerli von 2012 bis 2018 an der Universität Basel. Bevor er 2022 als Anwalt in Basel zugelassen wurde, konnte Pascal Messerli 18 Monate Praxiserfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten sammeln. Pascal Messerli war von 2015-2019 Einwohnerrat der Gemeinde Riehen und ist seit 2017 Mitglied des Grossen Rates im Kanton Basel-Stadt. In seiner Freizeit besucht Pascal Messerli gerne die Fussballspiele des FC Basel.
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