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Rechtsüberholen, nicht nur auf der Strasse unübersichtliche Verhältnisse!

Nirgends kommen so viele Menschen mit dem Gesetz in Konflikt wie beim Strassenverkehrsrecht. Ob zu hohe Geschwindigkeit, nicht genügender Sicherheitsabstand, falsches Parkieren oder nicht erlaubtes Rechtsüberholen, der ansonsten unbescholtene Bürger macht sich im Strassenverkehr schneller strafbar als man vielleicht annehmen mag. In diesem Beitrag wird die Problematik des Rechtsüberholens thematisiert: Für den Gesetzgeber und die Gerichte eine schwierige Zangengeburt, für die Fahrzeuglenker nicht nur auf der Strasse unübersichtliche Verhältnisse!

Rechtsüberholen ist gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) grundsätzlich nicht erlaubt, die linke Spur gilt wie allen Autofahrern bekannt als Überholspur. Da der Verkehr auf den Strassen in den letzten Jahren jedoch immer mehr zugenommen hat und Staus zu gewissen Stosszeiten unter der Woche morgens und abends vorprogrammiert sind, ist das Rechtsüberholen auf Schweizer Autobahnen alles andere als eine Seltenheit. Aus diesem Grund mussten sich sowohl die Gerichte als auch der National- und Ständerat in der Vergangenheit häufig mit der Frage auseinandersetzen, welche Formen von Rechtsüberholen strafbar sein müssen und welche nicht. Nachdem das Bundesgericht im Jahr 2016 in einem Grundsatzentscheid die Voraussetzungen für erlaubtes passives Rechtsvorbeifahren präzisierte, regelt das Gesetz seit Januar 2021 ebenfalls explizit den Unterschied zwischen erlaubtem Rechtsvorbeifahren und verbotenem Rechtsüberholen. In Situationen, in denen auf beiden oder auf drei Fahrspuren dichter Kolonnenverkehr herrscht, sich der Verkehr auf der linken Überholspur verlangsamt, auf dieser Spur ein sogenannter Handorgel-Effekt entsteht und auf der Normalspur schneller gefahren werden kann, ist das passive Rechtsvorbeifahren erlaubt. Nach wie vor verboten bleibt hingegen das Rechtsüberholen, also von der linken Spur nach rechts ausschwenken, an anderen Fahrzeugen vorbeifahren und wieder auf die linke Spur einbiegen. Dies wird aber neu nur noch mit einer Ordnungsbusse bestraft.

Wann ein konkretes Rechtsüberholen strafbar ist, muss auch bei den neuen Regelungen im Einzelfall geprüft werden. Dabei stellt sich bei jeder Situation die Frage, ob beispielsweise dichter Kolonnenverkehr und der Handorgel-Effekt auf der linken Spur vorhanden sind. Zudem sind juristische Grauzonen zwischen Rechtsüberholen und Rechtsvorbeifahren vorprogrammiert, je nachdem wie einzelne Fahrspurenwechsel mit einem Rechtsvorbeifahren im Gesamtzusammenhang gebracht werden. In solchen Fällen lohnt es sich auf jeden Fall, frühzeitig juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Was sollten Sie beachten:

  • Überholen Sie auf der Autobahn andere nur rechts, wenn die Verkehrssituation nichts anderes zulässt und man effektiv auch von einem grossen Verkehrsaufkommen und Kolonnenverkehr sprechen kann.
  • Unterlassen Sie die Kombination nach rechts ausschwenken, vorbeifahren, und nach links wiedereinbiegen innert kurzer Zeit bzw. wenigen 100 Metern gänzlich.

Rechtsanwalt
Pascal Messerli
Geboren in Basel, aufgewachsen und wohnhaft in Riehen, studierte Pascal Messerli von 2012 bis 2018 an der Universität Basel. Bevor er 2022 als Anwalt in Basel zugelassen wurde, konnte Pascal Messerli 18 Monate Praxiserfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten sammeln. Pascal Messerli war von 2015-2019 Einwohnerrat der Gemeinde Riehen und ist seit 2017 Mitglied des Grossen Rates im Kanton Basel-Stadt. In seiner Freizeit besucht Pascal Messerli gerne die Fussballspiele des FC Basel.
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