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Erbgang

Die Regeln über den Erbgang bestimmen, wo und wann der Erbgang zu eröffnen ist und ob der Erblasser und die Erben die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Erbgangs erfüllen. Im Falle einer Gefährdung des Erbgangs können behördliche Sicherungsmassnahmen angeordnet werden.

Die Erstellung eines öffentlichen Inventars und damit der Überblick über die zu erwartenden Aktiven und Passiven soll den Erben zur Entscheidung verhelfen, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen werden.

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