Erbgang

Die Regeln über den Erbgang bestimmen, wo und wann der Erbgang zu eröffnen ist und ob der Erblasser und die Erben die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Erbgangs erfüllen. Im Falle einer Gefährdung des Erbgangs können behördliche Sicherungsmassnahmen angeordnet werden.

Die Erstellung eines öffentlichen Inventars und damit der Überblick über die zu erwartenden Aktiven und Passiven soll den Erben zur Entscheidung verhelfen, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen werden.

1 Kommentar zu „Erbgang“

  1. Hallo Admin,

    vielen Dank für den interessanten Beitrag über das Erbrecht, insbesondere die Erklärung zu dem öffentlichen Inventar und seine Folgen.
    Da die Thematik Erbrecht so komplex ist, sind genau solche Beiträge sehr hilfreich.
    Danke dafür!

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