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Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 30’000.- werden erstmals in einem Schlichtungsverfahren kostenlos abgehandelt. Bei einem höheren Streitwert fällt eine Gerichtsgebühr an. Zum Streitwert gehören nicht nur die bezifferten Forderungen, sondern auch Forderungen auf Sachleistung, wie die auf Ausstellung des Arbeitszeugnisses und Herausgabeansprüche.

Falls sich die Parteien an der Schlichtungsverhandlung nicht einig werden, erhält die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eine Klagebewilligung, mit welcher er oder sie im Weiteren den gerichtlichen Weg bestreiten kann.

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