Roman Hänggi

Im Aargauer Fricktal geboren und aufgewachsen ist Roman M. Hänggi eng mit der Region Nordwestschweiz verbunden. Mit grosser Entschlossenheit und Engagement hat Roman M. Hänggi seine juristische Ausbildung zum Anwalt in sieben Jahren durchlaufen. Neben seinem Beruf war er auch im Militär über viele Jahre als Gerichtsschreiber, Untersuchungsrichter, Auditor, Geschäftsleitender Auditor und Präsident juristisch tätig. Roman M. Hänggi ist verheiratet und hat zwei Söhne. Seine Freizeit verbringt er am liebsten mit seiner Familie und, sofern daneben noch Zeit übrig bleibt, in seinem Garten.

Anwalt Strafrecht in der Nordwestschweiz finden: Tipps und Empfehlungen

Wenn Sie sich mit dem Strafrecht konfrontiert sehen, in der Nordwestschweiz wohnen und einen Anwalt oder eine Anwältin für Strafrecht suchen, können Sie bspw. mit der Suchmaschine Google nach den Begriffen „Advokat Strafrecht Basel“, „Anwalt Strafrecht Aargau“ oder „Strafverteidiger Zürich“ im Internet suchen. Es wird Ihnen dann die Anwältinnen und […]

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Wie mache ich als geschädigte Person eine Entschädigungsforderung geltend?

Die geschädigte Person, die eine Zivilklage im Strafverfahren geltend machen will, muss sich bis spätestens zum Abschluss des Vorverfahrens durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung gegenüber der Strafverfolgungsbehörde als Zivilkläger konstituieren. Der Strafantrag ist dieser Erklärung gleichgestellt. Die geschädigten Personen, welche sich als Straf- oder Zivilkläger am Strafverfahren beteiligen möchten, gelten

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Erhöhte erblasserische Verfügungsfreiheit (revidiertes Erbrecht)

Am 18. Dezember 2020 haben die eidgenössischen Räte in ihrer Schlussabstimmung die Revision des Erbrechts verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Die Revision bringt verschiedene Änderungen. Eine davon betrifft das Pflichtteilsrecht. Vor

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Ist die Bemerkung „Fickbullen“ eine strafbare Beschimpfung?

Kürzlich hatte ich mich mit dem Fall zu befassen, dass sich ein Jugendlicher vor der Jugendanwaltschaft zu verantworten hatte, weil er eine Polizeipatrouille mit „Fickbullen“ betitelte, woraufhin ihn die Polizisten wegen Beschimpfung beanzeigten. In der Folge wurde er im Auftrag der Jugendanwaltschaft zu einer polizeilichen Einvernahme vorgeladen und zur Person

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Ich bin zu schnell gefahren. Kann ich den Ausweis sofort abgeben, auch wenn ich noch nichts von der Entzugsbehörde gehört habe?

Ja, das ist möglich. Sie können hierfür Ihren Ausweis zusammen mit einer Kopie der Verzeigung direkt an die Administrativbehörde Ihres Wohnsitzkantons (Strassenverkehrsamt/Polizei, Abteilung Administrativmassnahmen) einsenden. Sie erhalten dann in der Folge das rechtliche Gehör, sprich Gelegenheit, sich schriftlich zu der Ihnen vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung sowie zum geplanten Führerscheinentzug zu äussern. Der Entzug beginnt diesfalls mit dem

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