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Ich bin zu schnell gefahren. Kann ich den Ausweis sofort abgeben, auch wenn ich noch nichts von der Entzugsbehörde gehört habe?

Ja, das ist möglich. Sie können hierfür Ihren Ausweis zusammen mit einer Kopie der Verzeigung direkt an die Administrativbehörde Ihres Wohnsitzkantons (Strassenverkehrsamt/Polizei, Abteilung Administrativmassnahmen) einsenden.

Sie erhalten dann in der Folge das rechtliche Gehör, sprich Gelegenheit, sich schriftlich zu der Ihnen vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung sowie zum geplanten Führerscheinentzug zu äussern. Der Entzug beginnt diesfalls mit dem Einsenden des Ausweises (Datum Poststempel).

Sofern Sie jedoch Zweifel am Resultat der Geschwindigkeitsmessung oder an der Korrektheit der Durchführung der Messung haben, empfiehlt sich eine sofortige Abgabe nicht.

In diesem Fall ist es sinnvoller, wenn Sie nicht von sich aus aktiv werden, sondern warten, bis Sie angeschrieben werden und dann schriftlich, ggf. nach Einsicht in die Akten (Beweisfotos, Messprotokoll, Eichzertifikat etc.), Ihre Bedenken äußern. Die Administrativbehörde wird dann Ihre Stellungnahme prüfen und in ihre Entscheidung (Verfügung) betreffend Ausweisentzug miteinbeziehen.

Rechtsanwalt & Partner
Im Aargauer Fricktal geboren und aufgewachsen ist Roman M. Hänggi eng mit der Region Nordwestschweiz verbunden. Mit grosser Entschlossenheit und Engagement hat Roman M. Hänggi seine juristische Ausbildung zum Anwalt in sieben Jahren durchlaufen. Neben seinem Beruf war er auch im Militär über viele Jahre als Gerichtsschreiber, Untersuchungsrichter, Auditor, Geschäftsleitender Auditor und Präsident juristisch tätig. Roman M. Hänggi ist verheiratet und hat zwei Söhne. Seine Freizeit verbringt er am liebsten mit seiner Familie und, sofern daneben noch Zeit übrig bleibt, in seinem Garten.
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