Bei der Errichtung des Testaments gilt es folgendes zu beachten:
- Wer kann die Verfügung von Todes wegen errichten (evtl. Frage der Handlungsfähigkeit)?
- Wie gross sind die Pflichtteile und die verfügbare “freie” Quote?
- Unter welchen Voraussetzungen kann jemand enterbt werden?
- Was kann der Erblasser inhaltlich verfügen?
- In welchen Formen kann der Erblasser verfügen – als letztwillige Verfügung oder als Erbvertrag?
- Welches sind die formellen Anforderungen an ein gültiges Testament?
- Wann sind die letztwilligen Verfügungen ungültig und wann kann die Vererbungssumme darin herabgesetzt werden?