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Nebenkosten

Von Gesetzes wegen sind Nebenkosten nur dann zusätzlich geschuldet, wenn diese vertraglich besonders vereinbart sind. Ursprünglich sollte die wirtschaftliche Last der Nebenkosten, nach der Meinung des Gesetzgebers, vom Vermieter getragen werden. Die Praxis hat sich jedoch anders entwickelt, so dass Nebenkosten vom Vermieter ausgesondert und zusätzlich zur Nettomiete verlangt werden. Nebenkosten sind innert kurzer Zeit so rasant angestiegen, dass man sie mit vollem Recht als “zweite Miete” definieren kann.

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