Das Rechtsschutzverfahren bei Mietstreitigkeiten ist in der Schweiz so konzipiert, dass es auch eine Partei mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten beanspruchen kann. Ein Streitwert bis zu CHF 30’000.- gewährt den Zugang zu einer kostenlosen Schlichtungsverhandlung. Im Falle einer fehlenden Einigung der Parteien, müssen die Ansprüche weiter auf dem gerichtlichen Weg durchgesetzt werden.