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Zwischen Schlichtungsbehörde und Gericht

Das Rechtsschutzverfahren bei Mietstreitigkeiten ist in der Schweiz so konzipiert, dass es auch eine Partei mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten beanspruchen kann. Ein Streitwert bis zu CHF 30’000.- gewährt den Zugang zu einer kostenlosen Schlichtungsverhandlung. Im Falle einer fehlenden Einigung der Parteien, müssen die Ansprüche weiter auf dem gerichtlichen Weg durchgesetzt werden.

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