Kinder

Im Rahmen der Trennung und Scheidung müssen auch die Belange der Kinder (Sorgerecht, Unterhalt, Besuchsrecht usw.) geregelt werden. Da die Kinder in der Regel das schwächste Glied der Familie sind und somit einen besonderen Schutz brauchen, werden diese Punkte von den Behörden (KESB, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) von Amtes wegen festgelegt. Bei der Regelung der Kinderbelange steht immer das Kindswohl im Vordergrund.

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