Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen, die zusammenwohnen oder zusammen gewohnt haben, physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Personen verheiratet sind oder in einem Konkubinat leben. Ebenfalls spielt es keine Rolle, ob es sich um eine hetero- oder homosexuelle Beziehung handelt.
Häusliche Gewalt liegt auch vor, wenn sich die Gewalt oder die Androhung von Gewalt gegen Kinder im selben Haushalt richtet.
Die häusliche Gewalt zeigt sich in unterschiedlichen Formen
Die physische (körperliche) Gewalt ist die offensichtlichste, wenn auch nicht häufigste Gewaltform. Physische Gewalt reicht von tätlichen Angriffen wie z.B. einer Ohrfeige oder einem Schubsten oder Stossen bis hin zu schwereren Körperverletzungen.
Eine weitere Form ist die sexuelle Gewalt. Dabei geht es um erzwungene sexuelle Handlungen bis hin zu Vergewaltigungen.
Häufig kommen sogenannte psychische Gewaltformen vor, welche zunächst weniger offensichtlich und auch schwieriger zu beweisen, auch wenn diese für Betroffene nicht weniger Leid verursachen; die meisten dieser Formen können zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt werden. Unter die psychischen Gewaltformen fallen insbesondere Drohungen, also Androhung von Gewalt, Nötigung, das bedeutet, durch Drohung zu bewirken, dass der Lebenspartner etwas tut oder unterlässt, Freiheitsberaubung und das Auflauern nach einer Trennung, das sogenannte Stalking. Neben körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt gehören auch solche Verhaltensweisen zur häuslichen Gewalt, die darauf abzielen, das Opfer zu kontrollieren und seinen freien Willen einzuschränken oder zu unterdrücken. Dazu gehört zum Beispiel die Bevormundung durch den Lebenspartner, Isolierung des Lebenspartners durch Verbote oder strenge Kontrolle von Familien- und Aussenkontakten durch den anderen Lebenspartner . Eine weitere Form sind Arbeitsverbote oder Zwang zur Arbeit in der Partnerschaft, Wegnahme oder Kontrolle des Lohnes des anderen Lebenspartners.