Ja, das ist möglich. Sie können hierfür Ihren Ausweis zusammen mit einer Kopie der Verzeigung direkt an die Administrativbehörde Ihres Wohnsitzkantons (Strassenverkehrsamt/Polizei, Abteilung Administrativmassnahmen) einsenden.
Sie erhalten dann in der Folge das rechtliche Gehör, sprich Gelegenheit, sich schriftlich zu der Ihnen vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung sowie zum geplanten Führerscheinentzug zu äussern. Der Entzug beginnt diesfalls mit dem Einsenden des Ausweises (Datum Poststempel).
Sofern Sie jedoch Zweifel am Resultat der Geschwindigkeitsmessung oder an der Korrektheit der Durchführung der Messung haben, empfiehlt sich eine sofortige Abgabe nicht.
In diesem Fall ist es sinnvoller, wenn Sie nicht von sich aus aktiv werden, sondern warten, bis Sie angeschrieben werden und dann schriftlich, ggf. nach Einsicht in die Akten (Beweisfotos, Messprotokoll, Eichzertifikat etc.), Ihre Bedenken äußern. Die Administrativbehörde wird dann Ihre Stellungnahme prüfen und in ihre Entscheidung (Verfügung) betreffend Ausweisentzug miteinbeziehen.