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Testament (Verfügung von Todes wegen) und Erbvertrag

Bei der Errichtung des Testaments gilt es folgendes zu beachten:

  • Wer kann die Verfügung von Todes wegen errichten (evtl. Frage der Handlungsfähigkeit)?
  • Wie gross sind die Pflichtteile und die verfügbare “freie” Quote?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann jemand enterbt werden?
  • Was kann der Erblasser inhaltlich verfügen?
  • In welchen Formen kann der Erblasser verfügen – als letztwillige Verfügung oder als Erbvertrag?
  • Welches sind die formellen Anforderungen an ein gültiges Testament?
  • Wann sind die letztwilligen Verfügungen ungültig und wann kann die Vererbungssumme darin herabgesetzt werden?
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