Mietrecht

Zwischen Schlichtungsbehörde und Gericht

Das Rechtsschutzverfahren bei Mietstreitigkeiten ist in der Schweiz so konzipiert, dass es auch eine Partei mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten beanspruchen kann. Ein Streitwert bis zu CHF 30’000.- gewährt den Zugang zu einer kostenlosen Schlichtungsverhandlung. Im Falle einer fehlenden Einigung der Parteien, müssen die Ansprüche weiter auf dem gerichtlichen Weg durchgesetzt

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Kündigung des Mietvertrags

Einerseits sollte der Mieter vor einer missbräuchlichen Kündigung geschützt werden, anderseits steht auch dem Vermieter das Recht zu, sich beispielsweise gegen einen nicht zahlenden Mieter zu wehren. Die Kündigung ist für den Mieter mit besonderen Nachteilen verbunden: Er bleibt ohne Dach über dem Kopf, besonders wenn seine Zahlungsfähigkeit eingegrenzt ist.

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Nebenkosten

Von Gesetzes wegen sind Nebenkosten nur dann zusätzlich geschuldet, wenn diese vertraglich besonders vereinbart sind. Ursprünglich sollte die wirtschaftliche Last der Nebenkosten, nach der Meinung des Gesetzgebers, vom Vermieter getragen werden. Die Praxis hat sich jedoch anders entwickelt, so dass Nebenkosten vom Vermieter ausgesondert und zusätzlich zur Nettomiete verlangt werden.

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